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Anwalt Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt

Endlich! - Das werden zumindest viele in der IT-Branche denken.

Günter Freiherr von Gravenreuth, in der IT-Branche als Abmahn-Anwalt brühmt-berüchtigt, wurde vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt (Berufung steht noch aus).

Ich kann mich selbst noch gut erinnern, wie Ende der achtziger/Anfang der neunziger Jahre das ganze Elend mit den Tanja-Briefen begann. Nun also endlich das, was viele dem Herrn Anwalt seit langem wünschen.

Wer sich dafür interessiert, kann die aktuellen Geschehnisse bei heise online nachlesen.

steppenhund (Gast) - 21. Sep, 13:26

war er das nicht schon?

Ich hatte mir eingebildet, dass er bereits einmal verurteilt worden war.
Aber besser spät als nie. Für jemanden wie Gravenreuth gehört meiner Meinung nach eine physische Strafe hinzugefügt. Er hat verbrecherisch gehandelt im Sinne einer natürlichen Ethik. Der Intelligentere sollte sich nicht auf Kosten der Dümmeren bereichern und dabei das Rechtssystem als Betriebsmittel verwenden. Das ist lediglich Ausnützen des Zustandes, dass das Rechtssystem in technischen Belangen immer hinterherhinken muss.
Man nennt das bei uns in Österreich eine "Petite" (kleine Straftat, die ungeahndet bleibt). Wenn die Petiten aber maschinell unterstützt werden (Suchmaschinen etc.) dann handelt es sich um einen Vorgriff auf organisiertes Verbrechen. Mich wundert eigentlich, dass man noch nie über einen tätlichen Angriff auf ihn gehört hat.

Ulli Storck - 21. Sep, 17:27

Mich wundert auch, dass da noch keiner handgreiflich geworden ist.
Gravenreuth wurde übrigens durchaus schonmal verurteilt, allerdings nie ohne Bewährung, d. h. er musste noch nie einsitzen.

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